Auto-Schulz ist seit 2001 Mitglied im BVfK, dem Bundesverband freier Kfz-Händler. Der Verband steht für seriöse, markenunabhängige Händler, die die Gebrauchtwagennorm GW 2002-11 erfüllen. Die Norm legt sieben Regeln fest, damit Sie als Privatkunde beim BVfK-Händler mit Sicherheit kaufen.

1. Fahrzeugcheck

Jedes Fahrzeug, das an private Käufer geht, wird vorher ausführlich geprüft. Die Checkliste dazu liegt den Unterlagen bei.

2. Gewährleistung

Beim Verkauf an Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 24 Monaten, die bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Eine Garantie bieten wir optional für 12 Monate an, über die GSG Freiburg. Für Umfang und Leistung gelten die Garantiebedingungen des Garantiegebers.

Bei Finanzierung über die Bank11 erhalten Sie 0 % Anzahlung und 5 Jahre Garantie.

3. Mobilität

In den ersten vier Wochen nach dem Kauf gilt eine Mobilitätsgarantie: Lässt sich eine Reparatur zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit nicht sofort erledigen, erhalten Sie für die Dauer der Instandsetzung bis zu drei Tage kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

4. Wartung und Hauptuntersuchung

Liegt die letzte Durchsicht mehr als 15.000 km oder 12 Monate zurück, erhält Ihr Fahrzeug vor der Übergabe eine Durchsicht mit Ölwechsel, sofern die Vorgaben des Herstellers nicht dagegensprechen. Die letzte HU/AU liegt nicht länger als 12 Monate zurück.

5. Service

Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. In unserer eigenen oder einer angeschlossenen Fachwerkstatt erledigen wir alles rund um Ihr Auto günstig und kompetent: Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.), Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen und Fahrzeugpflege.

6. Gutachten

Auf Wunsch lassen wir von einem unabhängigen Sachverständigen ein günstiges kaufbegleitendes Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs erstellen. Zeigt das Gutachten bisher unbekannte Mängel, bessern wir nach, oder Sie treten ohne Kosten vom Vertrag zurück.

7. Schiedsstelle

Gibt es doch einmal Streit, hilft Ihnen die Schiedsstelle des BVfK kompetent und kostenlos: schiedsstelle@bvfk.de.

Allgemeine Hinweise

Diese Regeln gelten für Gebrauchtfahrzeuge, die Mitglieder des BVfK e. V. im eigenen Namen an private Verbraucher verkaufen. Sie schränken die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht ein, sondern gelten zusätzlich. Beim Verkauf an Unternehmer und bei der Vermittlung gelten sie nicht oder nur eingeschränkt. Beim Verkauf an private Verbraucher kann vom hier beschriebenen Zustand abgewichen werden, wenn in der Werbung ausdrücklich darauf hingewiesen oder dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Das gilt besonders bei Rabatten oder Preisnachlässen, die in der Regel mit weniger der zuvor angebotenen Leistungen einhergehen. Der individuelle Kaufvertrag hat daher gegebenenfalls Vorrang vor diesem Regelwerk.

Fragen zu Garantie oder Gewährleistung? Rufen Sie uns an: 03501 44 32 64.